Donnerstag, 22. Januar 2026

Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik

Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.

Titel: Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik


ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?

Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.

Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.

Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:

  • www.zimmersuche24 de
  • www.zimmersuche24 at
  • www.zimmersuche24 ch

Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.

Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“

Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.

Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.

Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.

Stimmen aus dem Netz

Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.

Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.

Screenshot - Trustpilot Bewertungen Zimmersuche24

Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026) 

Hilfe bei Firmenverzeichnissen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 20. Januar 2026

Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag

Neues Jahr, neue Offerte. Dank einer Gewerbetreibenden erhielten wir Einblick in ein Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag für das Portal „Firmensuche online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG. Was hat es damit auf sich?

Titel: Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag


Online-Firmenverzeichnisse auch 2026 weiterhin aktiv

Klassiker Branchenbuch-Offerte. Es scheint, als sei die Methode nicht totzukriegen: Formulare werden an Unternehmen verschickt mit der Hoffnung, dass sie diese unterschrieben zurücksenden. Es würde demzufolge zum Vertragsschluss kommen, bei dem ein Widerrufsrecht leider ausgeschlossen ist – da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

Wir berichten seit unserem Bestehen regelmäßig über die Erfahrungen unserer Mitglieder mit diesen Offerten. Erstaunlich ist, dass sich beim Ablauf in all den Jahren so gut wie nichts geändert hat. Auch im aktuell vorliegenden Fall erhielt eine Praxis für Physiotherapie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Firmenverzeichnis. Es handelt sich hierbei um das Portal „Firmensuche.online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG, Sitz Duisburg.

Was steht in der Offerte der Stadt & Gemeinde Verlag für Firmensuche.Online?

Auffälligkeiten oder Inhalte, die wir nicht von Offerten dieser Art kennen, sind uns nicht aufgefallen. Auch bei dem Formular der Stadt & Gemeinde Verlag UG geht um die „Möglichkeit“, die eigene Firma in einem zumindest uns unbekannten Online-Portal kostenpflichtig anzumelden. Dazu soll das Schriftstück ausgefüllt, unterschrieben und zurückgesandt werden, damit ein für diese Art Dienstleistung typischer B2B Vertrag geschlossen wird. Sprich, ein Vertragsabschluss ohne Widerrufsrecht.

Scan: Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026
Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026


Die Kosten für einen Eintrag in der Firmensuche.Online belaufen sich laut Unterlagen auf 379,00 Euro für 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wir schauten uns das besagte Portal an, auf dem Einträge geschaltet werden sollen. Außer den Kontaktdaten und der Anschrift fanden wir bei unserem Besuch (Stand 20.01.2026) keine weiteren Informationen, die von eingetragenen Unternehmen preisgegeben wurden. Google hätte uns diese Infos vorab kostenlos geben können.

Offerte für Firmenverzeichnisse nicht einfach unterschreiben

Ob sich ein Eintrag in das Verzeichnis Firmensuche.Online lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir berichteten zahlreich über andere Branchenverzeichnisse, die auch mit der Hilfe von vorausgefüllten Formularen versuchen, kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Um ungewollte Einträge und Kosten zu vermeiden, ist es notwendig, sich die Formulare genau zur Brust zu nehmen, ehe sie bedenkenlos bearbeitet werden. Es sollen zusätzlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens geschult werden, wie sie mit solchen Formularen umzugehen haben. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich bei uns melden.

Hilfe bei Forderungen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Montag, 22. Dezember 2025

Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Titel: Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Zum Jahresende freuen sich viele auf entspannte Weihnachtsfeiertage und den darauffolgenden Jahreswechsel. Nicht selten wird es aber vor dem eigentlich Fest hektisch und stressig – Geschenke müssen gekauft und verpackt werden, ein Tannenbaum besorgt und noch so viel mehr. Ausgerechnet in diesen Momenten melden sich Störenfriede, die mit gefälschten Inkassoschreiben ihre eigene Weihnachtskasse aufbessern wollen.

Im aktuell vorliegenden Fall handelt es sich um eine Forderung von dem angeblichen Inkassounternehmen Plan Inkasso GmbH. Der Sitz soll laut des Briefkopfes in der Finkenstrasse in Rheinberg sein, der Unterzeichner ein gewisser Dr. RA Thomas Schumacher.

Scan: Anschreiben Plan Inkasso GmbH
Anschreiben Plan Inkasso / Dez 2025


Deshalb ist das Schreiben der Plan Inkasso unseriös

Die Plan Inkasso behauptet in einem vorliegenden Brief, der uns durch ein Mitglied vorgelegt wurde, dass angeblich eine offene Forderung der EG-Lotterie vorliegen würde. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, soll sich die Empfängerin melden. Sollten Sie ebenfalls eine Nachricht von der Plan Inkasso GmbH aus Rheinberg erhalten haben, so raten wir dringend von einer Kontaktaufnahme ab. Hier sind weitere Auffälligkeiten:

  • Keine Nennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin
  • Keine Forderungsaufstellung, keine Kosten
  • Keine Fristen
  • Keine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister

Lassen Sie sich die Feiertage nicht verderben und NEHMEN SIE KEINEN KONTAKT zum Absender auf.

Auch die VBZ Brandenburg hat dieses Unternehmen in ihre Liste der betrügerischen Inkassoschreiben aufgenommen: MEHR

Hilfe bei seriösen Forderungen

Es handelt sich bei der oben beschriebenen E-Mail um keine seriöse Inkassoforderung. In der Vergangenheit wurden uns jedoch von Mitgliedern Briefe von eingetragenen Inkassounternehmen vorgelegt, mit denen mehrere hunderte Euro für Dienstleistungen und Abos gefordert wurden.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Liebe forscht, PBA Dating: Außergerichtliche Einigung via E-Mail

Titel: Liebe forscht, PBA Dating: Außergerichtliche Einigung via E-Mail

Bereits 2022 berichteten wir über das Internetportal „Liebe forscht“; betrieben wurde das Portal von der PBA Dating und ist nach wie vor unter der gleichnahmigen URL abrufbar. Laut des Impressums ist die Vertragspartner die Sunny Side Media GmbH (EOOD) in der Schweiz. Für die Vertragsabwicklung in Deutschland ist die Quo Vadis Media UG (haftungsbeschränkt) zuständig.

Letztere Firma befindet sich laut einer aktuellen Abfrage seit dem 25.09.2023 in Liquidation. Es gibt aber noch weitere Neuigkeiten: ein Mitglied unseres Vereins wurde via E-Mail kontaktiert – und es war keine Weihnachtskarte.

PBA Dating meldet sich wegen „Inkassovermeidung“

nser Mitglied leitete eine E-Mail vom Absender pba-service.dating an uns weiter. Laut der Mail soll unser Mitglied die Zahlung versäumt haben, im Detail Kosten für eine Mitgliedschaft in Höhe von 256,60 Euro zzgl. anfallender Gerichtskosten.

Wir zitieren aus dieser E-Mail:

„Es mag vorkommen, dass Zahlungsaufforderungen im Alltag übersehen werden – insbesondere bei Bestellungen im Internet. Dennoch erscheint es uns höchst befremdlich, diese nun infrage zu stellen und so zu tun, als sei keine Verpflichtung entstanden. Jeder trägt die Verantwortung, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Gerade deshalb wirkt es irritierend, wenn im Moment der Fälligkeit plötzlich behauptet wird, es habe gar keine Bestellung gegeben. Ein solches Verhalten hinterlässt nicht nur den Eindruck mangelnder Verlässlichkeit, sondern stellt auch das gegenseitige Vertrauen erheblich infrage.“

Sollte der Betrag bis zur gesetzten Frist nicht bezahlt werden, droht der Absender mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts. Diese Frist endet in diesem Fall kurz nach den Weihnachtsfeiertagen. In der E-Mail selbst ist ein Logo (?) zu sehen mit der Bezeichnung Quo Vadis Media, direkt daneben „Mediapool&Friends“, Full-Service Media Agentur.

Angebot steht nicht mehr in Europa zur Verfügung

Wer aktuell die Seite pba.dating aufruft (Stand 22.12.2025) wird mit einem Pop-Up begrüßt, zumindest war es bei uns der Fall. Das Produkt „Liebe Forscht“ ist demzufolge nicht mehr verfügbar. Kunden sollen jedoch weiterhin Zugriff auf die Dienstleistungen haben.

Screenshot pba dating / Dez 2025
Screenshot pba dating / Dez 2025


Es ist nicht das erste Mal, dass wir diese URL aufrufen. Wie bereits angemerkt, berichteten wir im Jahr 2022 über Inkassoforderungen für „Liebe forscht“.

Hilfe bei Forderungen

Es handelt sich bei der oben beschriebenen E-Mail um keine Inkassoforderung. In der Vergangenheit wurden uns jedoch von Mitgliedern Briefe von eingetragenen Inkassounternehmen vorgelegt, mit denen mehrere hunderte Euro für Dienstleistungen und Abos gefordert wurden.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.